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Archiv für die Kategorie ‘Vergütungsrecht’

Erhöhungsgebühr Nr. 4116 VV RVG auch für 4:59 Stunden

Verfasst von Hans Joachim Faber am Juli 21, 2006

Das Pflichtverteidigerdasein hat seine Vorteile – insbesondere den, dass man sich seiner Bezahlung sicher sein kann. Man weiß zwar nie, nach wie vielen Monaten genau die Kostenbeamten sich bequemen, Festsetzungsanträge zu bearbeiten, aber dass irgendwann mal Geld kommt, das ist gewiss. Gerade bei Strafprozessen, bei denen man als Verteidiger regelmäßig auf der „Verliererseite“ steht, egal, wie viel man für den Mandanten „rausholt“, ist dies eminent wichtig. Denn nur zufriedene Mandanten zahlen gern. Den Rest des Beitrags lesen »

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